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   BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80   

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BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80 (https://dejure.org/1980,3475)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1980 - 6 B 66.80 (https://dejure.org/1980,3475)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1980 - 6 B 66.80 (https://dejure.org/1980,3475)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Divergenzrüge - Zulässigkeit und Begründetheit einer Besceinerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f 92]).
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die Beschwerde übersieht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz nur dann erfüllt sind, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 28.02.1972 - II B 5.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Revision - Umzugskostenvergütung bei

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die Beschwerde übersieht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz nur dann erfüllt sind, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II B 32.67

    Gewährung von Entlassungsgeld eines Berufsunteroffiziers der früheren Wehrmacht

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Diese Anforderungen müssen im Hinblick auf den übereinstimmenden Wortlaut der Vorschriften und ihre gleichwertige Zweckbestimmung in gleicher Weise für den Begriff der "Abweichung" in § 127 Nr. 1 BRRG gelten (BVerwGE 27, 155 ff. [BVerwG 30.05.1967 - II B 32/67]), so daß auch in diesem Fall die angeblich voneinander abweichenden Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte zu derselben Rechtsvorschrift ergangen sein müssen.
  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die Beschwerde übersieht, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision wegen Divergenz nur dann erfüllt sind, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 13.78

    Eigennutzung der Wohnung - Mietentschädigung - Weitervermietung - Versetzung -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Der beschließende Senat hat nämlich in dem Urteil vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 13.78 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 75) ausgeführt, daß auch die in § 6 Abs. 2 BUKG enthaltene Regelung der Umzugskostenvergütung durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit begrenzt sei.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die mit der Beschwerde erhobene Rüge, das Berufungsgericht habe die ihm obliegende Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO) verletzt, geht deshalb fehl, weil sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Berufungsgericht nach seiner für das Beschwerdeverfahren maßgeblichen Rechtsauffassung (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit weiteren Nachweisen) nicht aufdrängen mußte.
  • BVerwG, 17.02.1977 - 6 B 49.76

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung von Willenserklärungen im

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1980 - 6 B 66.80
    Die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40], vom 26. Juli 1973 - BVerwG 6 B 22.73 - und vom 17. Februar 1977 - BVerwG 6 B 49.76 -).
  • BVerwG, 26.07.1973 - VI B 22.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.08.1980 - 6 B 91.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Die Frage, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, vermag der Rechtssache selbst dann keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen, wenn die Vorinstanz die Frage fehlerhaft entschieden haben sollte (Beschluß vom 1. Juli 1980 - BVerwG 6 B 66.80 - mit weiteren Nachweisen).
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